Wir von Wilhelm Scheidt Bestattungen realisieren die möglichen Bestattungsformen nach individuellen Wünschen. Im Vordergrund sollte hierbei stets der Wille des Verstorbenen stehen. Sollte der Verstorbene zu Lebzeiten keinen eindeutigen Wunsch geäußert haben, empfehlen wir den Angehörigen und Hinterbliebenen, sich bei der Wahl der Bestattungsform folgende Fragen zu stellen:
Gerne stehen wir Ihnen bei diesen Überlegungen in einem persönlichen Gespräch beratend zur Seite.
Eine der ältesten und traditionsreichsten Formen der Bestattung: die Erdbestattung. Der Verstorbene wird in einem Sarg entweder in einer Reihen- oder in einer Wahlgrabstätte beigesetzt.
Für die Erdbestattung gibt es in NRW eine Bestattungsfrist von 8 Tagen. Innerhalb dieser Zeit muss die Beisetzung stattfinden.
In der Regel wird der Verstorbene an seinem Wohnsitz beerdigt. Nur in Ausnahmefällen ist es möglich, einen Friedhof eines anderen Ortes zu wählen. Als Kölner haben Sie die freie Friedhofswahl innerhalb Kölns.
Angehörige und Hinterbliebene können, wann immer sie das Bedürfnis haben, diesen Ort der Trauer aufsuchen, ihn gestalten und dem Verstorbenen dort nah sein.
Bei der Feuerbestattung, die mit und ohne Trauerfeier durchgeführt werden kann, wird der Verstorbene mit dem Sarg in einem Krematorium eingeäschert. Bei uns ist sie seit längerem von den christlichen Kirchen anerkannt. Die zurückbleibende Asche wird in einer Urne aufbewahrt und anschließend dem auserwählten Friedhof zur Bestattung übergeben. Als Beisetzungsstätten werden u.a. Urnen-Reihengräber, Familiengräber, Bestattungswälder und Mauernischen sowie anonyme Urnengrabfelder angeboten.
Auch hier muss die Einäscherung / Feuerbestattung innerhalb von 8 Tagen passieren. Die Beisetzung der Urne kann dann aber wesentlich später geschehen.
Hinweis: Eine Feuerbestattung ist nur möglich, wenn der Verstorbene dies zu Lebzeiten schriftlich hinterlegt hat. Sollte keine Willenserklärung des Verstorbenen zur Art der Bestattung vorliegen, kann eine Feuerbestattung auch von den nächsten Angehörigen angeordnet werden.
Auch der anonymen Bestattung geht immer eine Feuerbestattung voraus. Die Beisetzung der Urne erfolgt ohne Beisein der Angehörigen auf einem anonymen Urnenfeld. Grabpflegeleistungen fallen nicht an. Die Grabstelle auf dem Grabfeld / Rasen kann keinen Grabstein erhalten und wird vom jeweiligen Träger gepflegt. Häufig gibt es eine Gemeinschaftsgedenkstelle.
Hinweis: Die anonyme Urnenbestattung ist nur dann möglich, wenn der Verstorbene dies zu Lebzeiten schriftlich hinterlegt hat. Sollte keine Willenserklärung des Verstorbenen zur Art der Bestattung vorliegen, kann eine anonyme Urnenbestattung auch von den nächsten Angehörigen angeordnet werden.
Eine Bestattungsform, die für viele Menschen in den letzten Jahren an Bedeutung gewinnt: Die Asche der Verstorbenen wird in einer biologisch abbaubaren Urne beigesetzt. Der Baum an den die Urne beigesetzt werden soll, kann in der Regel von den Angehörigen ausgesucht werden. Es gibt Gemeinschafts- und Familienbäume. Der Name des Verstorbenen kann auf einem kleinen Täfelchen am Baum angebracht werden. Die Trauergesellschaft begleitet die Beisetzung wie gewohnt, eben nur im Wald.
Die Laubwälder, die für Waldfriedhöfe genutzt werden, sind natürlich belassen. Es gibt keinen Kahlschlag, keine Jagd. Abgestorbenes Holz wird im Wald belassen, alles bleibt natürlich. Eine Pflege der Ruhestätte, die bereits zu Lebzeiten ausgesucht werden kann, entfällt. Eine Trauerfeier kann vorher gehalten werden. Sie hilft beim Abschiednehmen.
Eine besondere Form der Urnenbeisetzung ist die Seebestattung der Urne außerhalb der Dreimeilenzone im Meer, bei der ein Kapitän die Urne dem Meer übergibt. Die Urnen, in die die Aschereste gefüllt werden, sind aus einem speziellen Material (Kristalle oder Gesteine), das sich im Laufe der Zeit im Wasser auflöst. Die Hinterbliebenen erhalten ein Seegebietskarte mit der Beisetzungsposition und einen Logbuchauszug. Auf Wunsch können die Angehörigen der Seebestattung auch beiwohnen.
Hinweis: Eine Seebestattung ist nur möglich, wenn der Verstorbene dies zu Lebzeiten schriftlich hinterlegt hat. Sollte keine Willenserklärung des Verstorbenen zur Art der Bestattung vorliegen, kann eine Seebestattung auch von den nächsten Angehörigen angeordnet werden.
Menschen, die aus den unterschiedlichsten Kulturkreisen und Ländern zu uns gekommen sind, haben ihre eigene Art der Trauerbewältigung und der Bestattung mitgebracht.
Die Geistlichen der orthodoxen Kirche tragen z. B. weiße Gewänder bei der Trauermesse, Muslime begraben ihre Hinterbliebenen ohne Sarg, Sinti und Roma beerdigen ihre Verstorbenen in Grüften. Bunt und
meist laut geht es zu, wenn Afrikaner einen Toten zu Grabe tragen. Särge sehen aus wie Autos, Lokomotiven oder Raketen. Auf jüdischen Friedhöfen findet man keinen Blumenschmuck, dafür aber viele
kleine Steine auf dem Grabstein.
In großen Teilen Indiens und auf Bali ist die Verbrennung der Toten die einzige Art der „Bestattung“. Es gibt gemeinsame Mahlzeiten am Grab der Verstorbenen.
In den Niederlanden ist es möglich, Urnen mit nach Hause zu nehmen. In Griechenland gibt es den Brauch des Gräberöffnens. In Russland gehen die Angehörigen am zwanzigsten Tag nach dem Tod noch einmal
zum Grab. Es wird getrunken und gegessen, Gerste wird auf das Grab gestreut, damit Vögel kommen, um dem Verstorbenen Gesellschaft zu leisten. So hat jeder Kulturkreis seine eigenen Rituale und
Bräuche, wenn es darum geht, sich von einem Menschen zu verabschieden.
Das hat Auswirkungen auch auf unsere Art, mit dem Tod umzugehen. Wie unterschiedlich auch Anschauungen und Totenrituale sind, gemeinsam ist allen der Sinn, die Angst vor dem Tod zu nehmen und eine
Verbundenheit zu den Lebenden herzustellen.
Auch zu uns kommen Menschen aus anderen Kulturkreisen, weil sie wissen, dass wir auf ihre Rituale und Zeremonien eingehen, ihnen helfen und sie in jeder Hinsicht begleiten. Im Tod sind alle Menschen
gleich und den Hinterbliebenen, egal wo auf der Welt, ist eins gemein: Trauer und Schmerz über den Verlust eines geliebten Menschen.
Sobald ein Sterbefall eingetreten ist, verständigen Sie bitte umgehend den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst
(Tel. 112), Danach rufen Sie uns bitte an. Details/Leitfaden
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