Bevor irgendwelche weiteren Schritte unternommen werden können, muss der Haus- oder Notarzt verständigt werden. Nur ein Arzt darf den Tod feststellen und die erforderlichen Sterbepapiere ausstellen.
Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ereignet, wird der Arzt vom Personal hinzugezogen. Ein Notarzt stellt oft nur ein einfaches Formular aus, das bescheinigt, dass der Mensch verstorben ist. Hier muss noch der Hausarzt bzw. ein niedergelassener Arzt hinzugezogen werden, der die kompletten Leichenschaupapiere ausstellt.
Spätestens am nächsten Werktag soll der Sterbefall dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. Das Standesamt verständigt routinemäßig verschiedene andere Stellen, z.B. die Ermittlungsbehörden, das statistische Landesamt, das Gesundheitsamt und die Zentralstelle für hinterlegte Testamente.
Beratung Vogelsang:
Seit dem 01.03.2019 finden Sie uns in unseren neuen Geschäftsräumen auf der
Vogelsanger Str. 464
50829 Köln-Vogelsang
Tel. 0221-5801523
Beratung Bocklemünd:
Grevenbroicher Str. 50
50829 Köln
Tel. 0221-9502244
Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar, auch an Sonn- und Feiertagen.
In jedem Stadtteil von Köln und Umland können wir Ihnen helfen!
Bitte verständigen Sie umgehend den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst (112), sobald ein Sterbefall eingetreten ist. Details/Leitfaden
Büro-Öffnungszeiten:
Häufig sind wir im Außentermin, bitte rufen Sie vor einem Besuch bei uns an.
Büroregelzeiten:
Vogelsang:
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Bocklemünd:
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Übrige Zeiten nach telefonischer Terminvereinbarung.
Evangelische Kirchen:
Emmaus-Kirche Vogelsang
Auferstehungskirche Bocklemünd
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Tel.: 0221 - 888 779 22
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Katholische Kirchen:
St. Konrad Vogelgang
Tel.: 0221 - 582381
Bocklemünd / Mengenich
Tel.: 0221 - 501032
St. Johannes v. d. Lat. Tore
Tel.: 0221 - 3551009
Zu den Heiligen Rochus,
Dreikönigen und Bartholomäus
Bickendorf / Ossendorf
Tel.: 0221 - 9565200
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